skyline berlin

Dipl.-Sachverständige (DIA)

kopfbalken

für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten

Bettina L. Streich

Dipl.-Ing. Architektin

Honorar

Sachverstand Immobilienbewertung Streich
Sachverstand Immobilienbewertung Streich
Sachverstand Immobilienbewertung Streich
Gebäude

Honorar

sachbezogen · lösungsorientiert · plausibel

  • Die Vergütung der gerichtlich bestellten Sachverständigen richtet sich nach dem Justizvergütungsgesetz (JVEG). Ansonsten ist die Vergütung frei vereinbar.
  • Die Höhe der Vergütung meiner Leistungen (zuzüglich Nebenkosten und USt) basiert für Gutachten auf der Honorarrichtlinie des BVS . Die Honorarrichtlinie (Pressemitteilung des BVS vom 25. 01. 2011) stellt eine unverbindliche Empfehlung für BVS-Immobilien- bewertungssachverständige und ihre Auftraggeber dar.
  • In der seit 18.08.2009 neu in Kraft getretenen HOAI   ist die Bemessung von Honoraren für Wertermittlungen nicht mehr enthalten. Sie gilt weiter für Architektenleistungen.
  • Für sonstige Tätigkeiten können nach Absprache auch Stundensätze/Pauschalen vereinbart werden.
Gern sende ich Ihnen ein kostenloses Vertragsangebot für Ihre speziellen Anforderungen.
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