Die Vergütung der gerichtlich bestellten Sachverständigen
richtet sich nach dem
Justizvergütungsgesetz (JVEG).
Ansonsten ist die Vergütung frei vereinbar.
Die Höhe der Vergütung meiner Leistungen
(zuzüglich Nebenkosten und USt) basiert für Gutachten auf der
Honorarrichtlinie des BVS
.
Die Honorarrichtlinie (Pressemitteilung des BVS vom 25. 01. 2011) stellt eine unverbindliche Empfehlung
für BVS-Immobilien- bewertungssachverständige und ihre Auftraggeber dar.
In der seit 18.08.2009 neu in Kraft getretenen
HOAI
ist die Bemessung von Honoraren für Wertermittlungen nicht mehr enthalten.
Sie gilt weiter für Architektenleistungen.
Für sonstige Tätigkeiten können nach Absprache auch Stundensätze/Pauschalen vereinbart werden.
Gern sende ich Ihnen ein kostenloses Vertragsangebot für Ihre speziellen Anforderungen. ⇒Kontaktformular