Sachverständige sind Personen, die auf einem Gebiet besondere Fachkenntnisse vorweisen können.
Die Aufgabe eines Sachverständigen ist es, auf Grund seiner Fachkenntnisse die anderen Personen zur Beurteilung eines Sachverhalts
fehlende Sachkunde zu ersetzen und ihnen dadurch eine Entscheidungsbildung zu ermöglichen.
Zwischen den Bezeichnungen „Sachverständiger“ und „Gutachter“ besteht grundsätzlich kein Unterschied.
Im Rahmen der gerichtlichen Beweiserhebung wird jedoch nur der Ausdruck „Sachverständiger“ gebraucht.
Die Bezeichnung als Sachverständiger, Gutachter o.ä. ist gesetzlich nicht geschützt,
d. h. jeder kann sich selbst für ein Fachgebiet als Sachverständiger bezeichnen,
sogenannte „selbst ernannte Sachverständige“.