Ständiger Austausch mit unabhängigen Sachverständigen- und Architektenkollegen, um Ressourcen und Fachkompetenz optimal zu nutzen.
Bei Sonderimmobilien oder Sonderfällen regelmäßige Zusammenarbeit mit langjährig ö. b. u. v. 1 Sachverständigenkollegen sowie bei Sonderfragen zu möglichen Schäden am Gebäude bei Statik, Bauphysik und Holzschutz direkte Zusammenarbeit mit Sachverständigen für Schäden an Gebäuden.
Bei weiter führenden Fragen zu einer Immobilie zwecks Vermietung/ Verpachtung eines Objektes Kontakte zu entsprechenden Dienstleistungsunternehmen möglich.
1 - ö. b. u. v.: öffentlich bestellte und vereidigte (Sachverständige)