Rechtsgrundlagen der Tätigkeit als Sachverständige
- Die Tätigkeit als Sachverständiger unterliegt keinen gesetzlichen Vorgaben.
- Auch bestehen keine Vorschriften über die Erlangung oder den Nachweis des Sachverstandes.
- Der Gutachter muss als Spezialist in dem von ihm benannten Fachgebiet sachverständig sein.
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In den meisten Fällen sind die Kenntnisse in einem Studium oder durch eine Meisterprüfung
sowie langjährige Berufserfahrung auf dem entsprechenden Gebiet erworben.